Informationen für Teams

Anreise

Die Anreise am Turniertag muss zwingend bis 13.00 Uhr erfolgt sein. Unser Check-In Counter hat von 12.00 – 13.00 Uhr geöffnet.

Der Check-In erfolgt durch die/den Team-Manager/in.

Für die Anreise mit dem PKW steht ein großer Parkplatz zur Verfügung. Dieser befindet sich direkt auf dem Turniergelände (siehe Grafik).

Bahnreisenden wird unser kostenfreier JUndesliga Shuttle empfohlen. Dieser verkehrt innerhalb NeuWulmstorf und kann im Zeitraum 06.07. 8.00 Uhr bis 07.07. 05.00 Uhr jederzeit gebucht werden.

Key Facts

Check In: 12.00 – 13.00 Uhr

Kick-Off: 13.30 Uhr

Adresse: Sportzentrum Elstorf, Schützenstraße 35, 21629 Neu Wulmstorf

Link für Navigation: JUndesliga 2024

Link für Shuttle: JUndesliga Shuttle

Während der JUndesliga

Team-Areas

Nach erfolgreichen Check-In dürft Ihr eure Team-Areas beziehen. In den Team-Areas habt ihr die Möglichkeit, euren eigenen Team Bereich aufzubauen. Hierfür dürfen gerne Pavillons verwendet werden. Das Abspielen lauter Musik und offenes Feuer sind nicht gestattet. Bitte haltet den Bereich sauber und räumt ihn nach Turnierende wieder auf. Hierfür stellen wir euch gerne Müllsäcke o.Ä. zur Verfügung. Nicht aufgeräumte Team-Areas werden mit einer Säuberungspauschale in Höhe von EUR 250,00 geahndet.

Food&Beverage

Vor Ort wird eine große Auswahl an Speisen und Getränken an der Grill- und Drink Station angeboten. Zusammen mit dem TSV Elstorf haben wir hier sehr kostengünstige Preise ausgehandelt. Bitte beachtet, dass keine Speisen oder Getränke (mit Ausnahme) von Wasser mit auf das Gelände genommen werden dürfen.

Sicherheitsbestimmungen

§ 1 Allgemeine Regeln 

Alle Besucherinnen und Besucher verpflichten sich während des Aufenthalts auf dem Veranstaltungsgelände sich so zu verhalten, 

  • dass der sichere und geordnete Ablauf der Veranstaltung nicht gestört wird 
  • dass der Spielbetrieb des Fußballturniers nicht beeinträchtigt oder manipuliert wird 
  • öffentliche und private Einrichtungen anderer nicht beschmutzt oder beschädigt werden und Anlieger sowie andere Besucher nicht gestört werden 
  • dass die Hausordnung des TSV Elstorf von 1925 e.V. befolgt wird sowie den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals, der Turnierleitung und der Schiedsrichter Folge geleistet wird. 

§2 Spielbetrieb 

Allen Besucherinnen und Besuchern ist es untersagt in den laufenden Spielbetrieb einzugreifen und/oder Handlungen auszuüben, welche dazu geeignet sind den laufenden Spielbetrieb zu stören. 

§3 Aufenthalt auf den Spielfeldern (Bereich S) 

Der Aufenthalt auf den Spielfeldern während des laufenden Spielbetriebs ist nur den spielenden Mannschaften sowie den Schiedsrichtern gestattet, mit Ausnahme von: 

  • den Mannschaftstrainern und Auswechselspielern in der Coaching-Zone 
  • dem Sicherheitspersonal zur Ausübung ihrer Tätigkeit 
  • dem Veranstalter und den von ihm bestimmten Personen zur Ausübung ihrer Tätigkeit in der Coaching Zone 

§4 Sicherung des Veranstaltungsgeländes 

Zur Sicherung der Veranstaltung bestimmt der Veranstalter folgende ergänzende Regelungen und Verbote: 

  • §4.1 Verbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen
  • Beschädigte Glasflaschen 
  • Base-, Softball-, Hockeyschläger oder sonstige als Schläger nutzbare Gegenstände 
  • Grillgeräte aller Art (auch Einweggrills) 
  • Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik 
  • Drohnen und andere Fluggeräte 
  • Größere Musikboxen oder sonstige zum lauten Abspielen von Musik geeignete Geräte 

Innerhalb des Veranstaltungsgeländes sind das Mitführen sowie das Benutzen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes oder gefährlichen Gegenständen verboten. Zu den gefährlichen Gegenständen im Sinne dieser Bestimmung zählen: 

  • §4.2 Verbot von Pyrotechnik Während der Veranstaltung ist das Mitführen sowie Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder sonstiger Pyrotechnik auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sowie im Außenbereich strengstens untersagt. 
  • §4.3 Verbot von Drohnenflug 

Während der Veranstaltung ist es verboten private oder gewerblichen Drohnenflüge über dem Veranstaltungsgelände durchzuführen. Von diesem Verbot ausgenommen ist der Veranstalter im Rahmen seiner Medienarbeit.

§5 Verbot von Cannabis 

Der Konsum von Cannabis und sonstiger Cannabishaltiger Produkte ist auf dem gesammten Veranstaltungsgelände untersagt. 

§6 Verbot mitgebrachter Getränke 

Das Verbringen eigener mitgebrachter Getränke auf das Veranstaltungsgelände oder in Innenräume ist verboten. 

§7 Verbot von lautem Musikhören 

Das laute öffentliche Abspielen von Musik über tragbare Lautsprecher ist verboten. 

§8 Verbot von Kraftfahrzeugen aller Art 

Das Befahren des Veranstaltungsgelände mit Kraftfahrzeugen aller Art ist verboten. Ausnahmen gelten für folgende Fahrzeuge: 

  • Elektro-Kleinstfahrzeuge im Sinne der StVO (E-Roller, S-Pedelec) 
  • Kraftfahrzeuge im Auftrag des Veranstalters oder der Betreiberin der Veranstaltungsfläche bei Ausübung ihrer Tätigkeit 

Beim Befahren des Veranstaltungsgeländes gilt Schrittgeschwindigkeit. Während der gesamten Fahrt muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. Fußgänger haben grundsätzlich Vorrang. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes darf nur über die ausgewiesenen Fahrwege (siehe Anlage 1) erfolgen. Ausnahmen hiervon können nach Absprache mit der Betreiberin der Veranstaltungsfläche erlassen werden. §9 Durchsetzung der gesonderten Regeln 

Der Veranstalter, das Sicherheitspersonal sowie die Betreiberin des Veranstaltungsgelände sind dazu berechtigt jederzeit das Hausrecht sowie die Verbote und Regeln dieser Bestimmung durchzusetzen. 

Den Anweisungen von Veranstalter, dem Sicherheitspersonal, der Turnierleitung, der Schiedsrichter und des Personals vom TSV Elstorf von 1925 e.V. ist Folge zu leisten. 

Ergänzend werden folgende Maßnahmen getroffen: 

§7.1 Taschenkontrollen Das Sicherheitspersonal kann bei begründetem Verdacht Besucherinnen und Besucher vor Betreten des Veranstaltungsgeländes dazu auffordern, den Inhalt ihrer Taschen oder sonstiger Gepäckstücke vorzuzeigen. Sollten mitgeführte Gegenstände dazu geeignet sein, die Sicherheit der Veranstaltung zu gefährden oder verboten sein, so kann der mitführenden Person der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verwehrt werden. Die Entscheidung über einen Ausschluss von der Veranstaltung treffen der Sicherheitschef oder der Veranstalter. 

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